Wirtschaftsstrafrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
In solchen oft umfangreichen Verfahren, die meist in die funktionelle Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer fallen, besteht nicht nur das Risiko finanzieller Sanktionen oder Rufschäden. Immer öfter drohen hohe Geldstrafen, mehrjährige Haftstrafen und Berufsverbote – zum Beispiel das Verbot, als Geschäftsführer tätig zu sein (§ 6 Absatz 2 Satz 2 GmbHG).
Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung. Das hat unter anderem eine wachsende Spezialisierung der Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften zur Folge. Zudem werden laufend Gesetze und Vorschriften geschaffen, die darauf abzielen, Wirtschaftsstraftaten schärfer zu bestrafen.
In Wirtschaftsstrafverfahren kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts versierten Strafverteidiger entscheidende Weichen stellen. Mit Hilfe eines Verteidigers aus unserer Kanzlei kann einer voreingenommenen Strafverfolgung entgegengetreten und oft eine diskrete Erledigung des Verfahrens erreicht werden.
Beispiele Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
- Betrug und Subventionsbetrug
- Geldwäsche
- Untreue
- Steuerhinterziehung
- Korruptionsdelikte
- Insolvenzverschleppung
- Bankrott und Bilanzdelikte
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bestechung und Vorteilsgewährung
- Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
- Korruption im Gesundheitswesen
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