Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht – häufig auch als Arztstrafrecht bezeichnet – umfasst sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, der Abrechnung von Gesundheitsleistungen und der Organisation des Gesundheitswesens. Betroffen sein können insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Pflegekräfte, Hebammen und Angehörige weiterer Heilberufe, aber auch Verantwortliche von Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie Unternehmen der Pharma- und Medizinproduktebranche.
Strafrechtliche Ermittlungen entstehen häufig aus dem Verdacht eines Behandlungs-, Diagnose-, Aufklärungs- oder Dokumentationsfehlers. Typische Vorwürfe sind fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, eine Behandlung ohne wirksame Einwilligung, die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht oder das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Im Medizinwirtschaftsstrafrecht stehen insbesondere Abrechnungsbetrug, Rezeptbetrug, Untreue sowie Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen nach §§ 299a, 299b StGB im Mittelpunkt. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Medizinprodukterecht.
Die Verteidigung im Medizinstrafrecht erfordert neben strafrechtlicher und strafprozessualer Erfahrung ein genaues Verständnis medizinischer Abläufe, arbeitsteiliger Verantwortungsstrukturen und komplexer Abrechnungssysteme. Bei Behandlungsfehlervorwürfen sind insbesondere der medizinische Fachstandard, die konkrete Verantwortlichkeit, die Kausalität und die persönliche Vorwerfbarkeit kritisch zu prüfen. Ein unerwünschter Behandlungsverlauf begründet ebenso wenig ohne Weiteres eine Strafbarkeit wie eine objektiv fehlerhafte Abrechnung bereits einen vorsätzlichen Abrechnungsbetrug.
Für die Betroffenen geht es regelmäßig um weit mehr als um eine mögliche strafrechtliche Sanktion. Ermittlungsverfahren können die berufliche Existenz, die Approbation, die vertragsärztliche Zulassung, das Arbeitsverhältnis und die persönliche Reputation gefährden. Deshalb ist eine frühzeitige und strategisch abgestimmte Strafverteidigung besonders wichtig – möglichst bevor gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen oder anderen Stellen Angaben gemacht werden.
DvM Rechtsanwälte berät und verteidigt bundesweit in allen Bereichen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir vertreten unsere Mandanten vom ersten Verdacht und einer Durchsuchung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren. Unser Ziel ist es, den Sachverhalt frühzeitig aufzuklären, medizinische und wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich aufzubereiten und eine Anklage oder öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
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