Erfolgreiche Revision vor dem Bundesgerichtshof: BGH hebt Mordurteil auf

Unser Partner Dr. Johannes Makepeace war mit einer Verfahrensrüge vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Der 1. Strafsenat hob mit Urteil vom 24. Juni 2026 das Mordurteil des Landgerichts Schweinfurt auf, durch das der Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Die Revision beanstandete, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskam-mer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren an der Mitwirkung in der Strafsache kraft Gesetzes ausge-schlossen war. Der Bundesgerichtshof folgte der Verfahrensrüge nach § 22 Nr. 4 StPO. Das Verfahren muss nun vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würz-burg vollständig neu verhandelt werden.

Die Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung der gesetzlichen Regeln über den Ausschluss vorbefasster Richter für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfah-ren.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 2026 – 1 StR 594/25

KONTAKT

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.
Sie finden uns in der Münchner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Marienplatz, Stachus und Sendlinger Tor.
Adresse
DvM Rechtsanwälte PartG mbB
Altheimer Eck 13
80331 München
Fax
+ 49 89 23 66 79 77
Linkedin
24/7 Notfallkontakt:
Bei dringenden Fällen erreichen Sie uns jederzeit unter + 49 89 23 66 79 22

KONTAKT

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.
Sie finden uns in der Münchner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Marienplatz, Stachus und Sendlinger Tor.
Adresse
DvM Rechtsanwälte PartG mbB
Altheimer Eck 13
80331 München
FAX
+ 49 89 23 66 79 77
E-mail
kanzlei@dvm.legal
Linkedin
24/7 Notfallkontakt:
Bei dringenden Fällen erreichen Sie uns jederzeit unter + 49 89 23 66 79 22
In Kürze verfügbar