Compliance
Compliance ist die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Regeln und ethischen Standards durch ein Unternehmen oder eine Organisation. Im geschäftlichen Kontext umfasst sie alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeiter regelkonform handeln.
Regelkonformes Verhalten erstreckt sich dabei auf alle Bereiche, ist also keineswegs auf Verhalten im Wirtschaftsleben beschränkt. Verstöße können auch rein unternehmensintern stattfinden, etwa im Bereich der Zusammenarbeit im Unternehmen oder der Organisation, oder unternehmensextern im Umgang mit Einzelpersonen oder anderen Unternehmen.
Compliance dient in erster Linie dem Risikomanagement, also der aktiven Identifizierung und Minimierung von Risiken, die durch Regelverstöße entstehen können. Compliance-Maßnahmen helfen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden zu vermeiden. Unternehmen oder Organisationen können rechtlichen Konsequenzen entgehen und sicherstellen, dass sie im Einklang mit dem Gesetz handeln. Ein funktionierendes Compliance-System ist eine Grundlage für langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Die strafrechtliche Bedeutung von Compliance liegt in der Minimierung des Risikos von (straf-)rechtlichen Konsequenzen und ist entsprechend insbesondere präventiv für Unternehmen, Organisationen, aber auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, Städte und kreisfreie Gemeinden, von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Es ist daher absolut sinnvoll, erfahrene Strafverteidiger mit der Erstellung und Überwachung von Compliance-Richtlinien zu befassen oder im Falle der Nichteinhaltung mit internen Ermittlungen und/oder der Beratung und Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu beauftragen.
Die Verantwortung für das Compliance-Management liegt bei der Geschäfts- bzw. Unternehmensführung, die interne Kontrollen und Verfahren implementieren muss. Hierbei kann die externe Beauftragung von erfahrenen Strafverteidigern eine entscheidende Rolle spielen, nicht nur in Hinblick auf die Belastbarkeit der internen Regelungen, sondern auch in Hinblick auf mögliche Exkulpationen, sollte es zu Regelverstößen kommen.
Auch die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Compliance-Vorgaben einzuhalten. Verstöße können strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, unternehmensintern ein anonymes Meldesystem für sogenannte „Whistleblower“, etwa in Form einer (externen) Ombudsstelle, zu installieren und ein Amnestieprogramm für Mitarbeiter anzubieten. Auch hier ist es eine kluge Entscheidung, auf diesem Gebiet erfahrene Strafverteidiger zu beauftragen, die eine objektive Bewertung des Sachverhalts vornehmen und entsprechende Maßnahmen empfehlen und einleiten können.
Tätigkeitsfelder für Strafverteidiger im Bereich Compliance
- Erstellung von Compliance-Richtlinien, Code-of-Conduct-Guidelines
- Überwachung der Einhaltung der Compliance-Richtlinien
- Unternehmensinterne Schulungen zur Implementierung und Einhaltung von Compliance-Richtlinien
- Unterstützung des unternehmensinternen Compliance-Beauftragten und/oder der Revision
- Ombudstätigkeit und externe Meldestelle für „Whistleblower“
- Prüfung von intern gemeldeten Sachverhalten und ggf. Aufarbeitung innerhalb des Unternehmens
- Durchführung interner Ermittlungen
- Beratung und Vertretung des Unternehmens gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
- Kontakt und Abstimmung mit Verteidigern einzelner Beschuldigter des Unternehmens
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